Corona-Bestimmungen für NWJV-Wettkämpfe

In den kommenden Wochen finden endlich wieder zahlreiche Wettkämpfe von der Kreis- bis zur
Landesebene im Bereich des NWJV statt.

Für alle Wettkämpfe von der Kreis- bis zur Landesebene gelten folgende Corona-Bestimmungen:

  • Alle kämpfenden Judokas brauchen bei allen Wettkämpfen des NWJV einen aktuellen Schnelltest
    (nicht älter als 24 Stunden)
    . Dies gilt grundsätzlich und es werden keine Ausnahmen zugelassen.
  • Alle Zuschauer, Kampfrichter, Funktionäre, usw. brauchen bei allen Wettkämpfen des NWJV einen
    aktuellen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
    . Ausnahmen: 1. Vollständig Geimpfte (plus x Tage
    je nach Impfstoff) oder 2. Genesene (gesetzliche Vorschriften beachten) – natürlich alles mit
    amtlichen Nachweisen. Somit erhalten nur die drei Gs Zugang zu den Maßnahmen.
  • Es werden von Allen die Kontaktdaten auf der Corona-Gästeliste GGG gesammelt. Sollte der
    MeisterschaftsManager benutzt werden, wird für die teilnehmenden Judokas nur eine Liste
    (alphabetisch) ausgedruckt. Alle Listen werden an die NWJV-Geschäftsstelle geschickt. Nach vier
    Wochen werden die Listen dann vernichtet.
  • Es gilt Maskenpflicht! Wer sich in der Halle bewegt, trägt eine medizinische Maske. Wer an seinem
    Platz angekommen ist und dort den Abstand waren kann, der kann die Maske abnehmen.

    Bei den Westdeutschen Meisterschaften (Gruppenmeisterschaften) gelten die DJB-Regelungen zur
    Testpflicht

Quelle: NWJV-Newsletter September 2021

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