Corona: Welche Regeln gelten für den Sport?
Die neue Coronaschutzverordnung sieht weitreichende Lockerungen für den Sport vor, sobald die regionale 7-Tage-Inzidenz (also die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt) fünf Werktage hintereinander bei oder unter 100/50/35 liegt. Alle aktuellen Informationen finden Sie auf der Webseite des Landessportbundes: www.vibss.de/vereinsmanagement/corona-informationen
Bitte informieren Sie sich auch bei den Behörden vor Ort, welche Voraussetzungen für Ihren Sportbetrieb gelten. Orientierungshilfe zum Sportbetrieb in NRW auf Grundlage der CoronaSchVO NRW – Quelle: NWJV-Newsletter Juni 2021